Handgepäck

Saga Class:

Erlaubt für jeden Saga Class Passagier
  • 2 Stück Handgepäck bis maximal 9 kg pro Stück. Die Maße (Länge+Breite+Höhe) dürfen 115 cm nicht überschreiten.

Economy Class:

Erlaubt für jeden Economy Class Passagier
  • 1 Stück Handgepäck bis maximal 6 kg. Die Maße (Länge+Breite+Höhe) dürfen 115 cm nicht überschreiten.

Zusätzlich erlaubt

Auf allen internationalen Flügen dürfen folgende Objekte als zusätzliches Freigepäck mit an Bord genommen werden:
  • 1 Mantel oder Jacke
  • 1 Handtasche
  • 1 Schirm oder Stock
  • 1 kleine Kamera
  • 1 Fernglas
  • angemessene Menge Lesematerial
  • Babymahlzeiten für den Flug
  • Babykorb bis maximal 6 kg. Die Maße (Länge+Breite+Höhe) dürfen 115 cm nicht überschreiten

Behinderte Passagiere dürfen zusätzlich zum Freigepäck einen Rollstuhl mitnehmen, der eingecheckt werden muss.

Die Neuregelungen im Einzelnen:

1. Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden.

Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Sicherheitskontrolle muss er zum separaten Durchleuchten aus dem Handgepäck genommen werden.

Zu beachten ist, dass nur wiederverschließbare Plastikbeutel zulässig sind (z.B. handelsübliche Plastikbeutel mit einem sogenannten Zipp-Verschluss). Es wird dringend empfohlen, dass sich die Passagiere diese Beutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte, die sie im Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Sicherheitskontrolle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen.

2. Sealed-Bag-Verfahren für Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops

Duty Free Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.

Dieses Verfahren ermöglicht Duty Free Einkäufe auch, wenn die Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet. Ferner wird damit ein problemloses Umsteigen mit Duty Free Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.

Für Flüge in die USA gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.

3. Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.

Diese Regelung entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung und wird erst am 06.05.2007 rechtsverbindlich.

Wir möchten Sie auf Folgendes hinweisen:

Bei Reisen in die oder aus den USA ist ab 14. April 2005 die Mitnahme von Feuerzeugen und Streichhölzern im Handgepäck in der Flugzeugkabine verboten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der US Transportation Security unter: http://www.tsa.gov/public
Körperbehinderten Passagieren ist zusätzlich zum erlaubten Gepäck die Mitnahme eines Rollstuhls erlaubt, dieser muss jedoch aufgegeben werden.

Gepäck, das in die Kabine des Icelandair-Flugzeugs mitgenommen wird, muss unter dem Sitz des vorderen Passagiers oder in den Gepäckfächern untergebracht werden. Der Passagier ist für sein Gepäck an Bord verantwortlich.

Aufgrund der Platzverhältnisse und aus Sicherheitsgründen ist die Besatzung nicht verpflichtet, große Bordgepäckstücke wie gerahmte Bilder in der Kabine zuzulassen.



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