Schengen

Island im Schengener Abkommen

Seit dem 25. März 2001 ist Island, zusammen mit vierzehn weiteren europäischen Ländern, Mitglied im Schengener Abkommen.
 
Mit der Einführung des Schengenvisums wurde das Reisen innerhalb Europas vereinfacht. Als Besucher des Schengengebiets können Sie die vielen Vorteile dieses vereinfachten Visumsystems nutzen. Mit einem Schengenvisum können Sie in einem Land einreisen und sich innerhalb der Schengenzone frei bewegen. Die internen Grenzkontrollen wurden abgeschafft. Das bedeutet, dass interne Reisen per Flugzeug, Bahn oder auf der Straße wie Inlandsreisen behandelt werden, ähnlich wie Reisen von einem US-Bundesstaat in einen anderen. Dies sind die 15 Schengenländer: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Italien, Griechenland, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien und Schweden. Weitere Informationen über Schengen finden Sie hier.

Ziele des Schengener Abkommens

  • Das freie Bewegen Einzelner über die Grenzen teilnehmender Länder
  • Den Kampf gegen internationales Verbrechen zu verstärken, indem die Polizei Kooperation zwischen den teilnehmenden Ländern gestärkt wird

Welche Änderungen ruft Schengen für das Leifur Eiriksson Terminal hervor?

Die Teilnahme von Island im Schengener Abkommen hat gewisse Änderungen am Leifur Eiriksson Terminal in Keflavik notwendig gemacht. Das Terminal hat erweiterte und neue Anordnungen um die Grenzkontrolle zu erleichtern, zum Beispiel werden Passagiere, die in den Schengen Gebieten reisen, getrennt von Passagieren, die von oder zu nicht Schengen Gebieten fliegen. Der Service, der auf dem Leifur Eiriksson Terminal angeboten wird, ist davon jedoch nicht beeinflusst.

Im erweiterten Terminal finden Sie ein kleines Angebot an Einkaufsmöglichkeiten, wie zum Beispiel ein Restaurant und einen Duty-free Shop. Passagiere, die innerhalb des Schengen Gebietes reisen und von Island in ein Nicht-Schengen Gebiet reisen, werden eine Reihe von Restaurants und Duty-free Shops im Hauptterminal finden.

Wie beinflusst das Schengener Abkommen Passagiere, die nach/durch Island reisen?

Passagiere, die innerhalb eines Schengengebietes reisen, werden getrennt von denen, die von oder nach einem Nicht-Schengengebiet reisen.

  • Es gibt keine Grenzkontrolle für Passagiere, die zwischen Schengen-Ländern reisen
  • Passagiere, die von einem Nicht-Schengen-Land nach Island oder durch ein Schengen-Land reisen:
    • Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU und Staatsangehörige von Island und Norwegen gehen durch die eigene Grenzkontrolle nach der Ankunft in Island. Bitte haben Sie Ihren Reisepass und Ihr gültiges Reisedokument griffbereit. 
    • Staatsangehörige anderer Staaten gehen durch die Grenzkontrolle nach der Ankunft in Island. Bitte haben Sie Ihren Reisepass und Ihr gültiges Reisedokument, sowie Ihr Visum / Aufenthaltsbewilligung griffbereit.
    • Passagiere, die nach/von Großbritannien oder Irland reisen, müssen nicht durch die Grenzkontrolle in Leifur Eiriksson Terminal. Großbritannien und Irland sind nicht volle Mitglieder im Schengener Abkommen.  

Passagiere, die von Island aus nach Großbritannien und Irland reisen, werden am Ausgang kontrolliert.

  • Ein vereinheitlichtes Visum wird die existierende Verordnung ersetzen.

Das vereinheitlichte Schengen Visum wird gültig für Reisen in alle Schengen Gebiete. Deswegen ist ein spezielles Visum für Island nicht erforderlich.

Isländische Botschaften stellen keine Visa mehr aus. Wenn Island das Hauptreiseziel ist, ist es möglich, dass die Botschafen anderer Schengen Staaten, es gibt über 100 in der Welt, ein Visum für Island ausstellen.

Was betrifft das Schengener Abkommen nicht?

Das Schengener Abkommen ändert nichts an den Regelungen betreffend der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis in den Schengen Staaten! Reisende, die beabsichtigen mehr als 3 Monate in einem Schengenstaat zu bleiben, müssen sich mit den gültigen Regelungen des Staates auseinandersetzen, da sie sich sonst illegal in diesem Staat aufhalten.

Das Schengener Abkommen ändert keine Regelungen betreffend der Zollkontrolle an den Grenzen der Schengengebiete! Reisende, die von einem Schengenstaat nach Island reisen, müssen die gleichen Regelungen für Import und Duty-Free Artikel befolgen. Die Regelungen des Duty-Free Shoppings bleiben unverändert.

Für mehr Informationen über der Schengener Abkommen, klicken Sie bitte hier.

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