Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, sich über die für das Zielland benötigten Reisedokumente und Visa zu informieren und diese zu besorgen.
Das Programm für visumfreies Reisen (VWP) ermöglicht es Staatsbürgern bestimmter Länder, ohne Besitz eines Visums bis zu 90 Tage lang zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in die USA einzureisen. Nicht alle Länder nehmen am VWP teil. Für dieses Programm gelten die folgenden Einschränkungen und Bedingungen.
Passagiere, die im Rahmen des VWP in die USA einreisen, müssen vor der Einreise in die USA im Besitz eines gültigen Tickets für einen bestätigten Rück- oder Anschlussflug sein, der innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise stattfindet. Ein Anschlussflug nach Kanada, Mexiko, Bermuda und/oder in die Karibik ist für die Erfüllung dieser Anforderung nicht ausreichend, außer, der Passagier ist ein Staatsbürger eines dieser Länder.
ALLE Passagiere, die unter dem VWP in die USA einreisen, müssen einen nicht abgelaufenen Reisepass mitführen, der noch mindestens 6 Monate über die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in den USA hinaus gültig ist. Bestimmte Länder unterhalten zweiseitige Abkommen mit den USA, gemäß denen ihre Staatsbürger nur einen Reisepass mit Gültigkeit für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer benötigen, bis einschließlich zum Tag der Abreise aus den USA. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites: Travel.State.Gov, U.S. Department of State Foreign Affairs Manual Volume 9 - Visas und CBP Six-Month Club updates. Alle Reisepässe müssen maschinenlesbar sein.
Wenn der Reisepass am oder nach dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurde, muss er über ein digitales Foto verfügen. Ein digitales Foto ist auf der Reisepassseite aufgedruckt und nicht darin eingeklebt oder auflaminiert.
Wenn der Reisepass am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, muss er einen elektronischen Chip besitzen (elektronischer Reisepass). Unabhängig vom Ausstellungsdatum MÜSSEN Kinder zur Einreise in die USA im Rahmen des VWP einen Reisepass besitzen, der die obigen Anforderungen erfüllt. Ein elektronischer Reisepass ist durch das folgende Symbol auf dem Deckel gekennzeichnet:
Derzeit nehmen 36 Länder am Programm für visumfreies Reisen teil:
| Programm für visumfreies Reisen - Teilnehmende Länder | ||
|---|---|---|
| Andorra | Island | Norwegen |
| Australien | Irland | Portugal |
| Österreich | Italien | San Marino |
| Belgien | Japan | Singapur |
| Brunei | Liechtenstein | Slovenien |
| Dänemark | Luxemburg | Spanien |
| Finnland | Monaco | Schweden |
| Frankreich | Niederlande | Schweiz |
| Deutschland | Neuseeland | Vereinigtes Königreich |
| Malta |
Tschechien |
Estland |
| Ungarn | Lettland | Litauen |
| Slowakei | Südkorea | Griechenland |
Mit Wirkung vom 20. Januar 2010 können Staatsbürger der folgenden Länder im Rahmen des VWP in die USA einreisen: Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Singapur, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich (Reisepässe des Vereinigten Königreichs: Nur britische Passinhaber, die britische Staatsbürger („British Citizens“) oder britische Staatsbürger mit Wohnrecht („British Subjects - With Right of Abode“) sind, dürfen im Rahmen des VWP reisen. Inhaber aller anderen britischen Reisepässe sind nicht dazu berechtigt).
Neben den oben aufgeführten 27 Ländern sind die folgenden acht Länder nun ebenfalls im Rahmen des VWP teilnahmeberechtigt: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Slowakei, Südkorea, Tschechien und Ungarn. Staatsbürger dieser acht Länder müssen unabhängig vom Ausstellungsdatum des Reisepasses einen Reisepass mit integriertem Chip (elektronischer Reisepass) mitführen, um im Rahmen des VWP in die USA einzureisen. Mit Wirkung vom 5. April 2010 sind griechische Staatsbürger ebenfalls am VWP teilnahmeberechtigt, sofern sie einen elektronischen Reisepass mitführen, der am oder nach dem 26. August 2006 von der AEA AA-NCP (griechische Polizei) ausgestellt wurde.
Passagiere werden angewiesen, die zur Ausstellung von Reisepässen verantwortliche Behörde in ihrem Heimatland zu kontaktieren, um weitere Informationen zu ihren Reisepässen einzuholen.
Alle Passagiere, die im Rahmen des VWP in die USA einreisen, müssen vor ihrer Abreise eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic System Travel Authorization, ESTA) einholen. ESTA-Anträge können auf der folgenden Website gestellt werden: https://esta.cbp.dhs.gov/
Weitere Informationen zu ESTA.
Alle Passagiere, welche die obigen Anforderungen nicht erfüllen, benötigen ein Nichteinwanderungsvisum zur Einreise in die USA. Ansonsten kann ihnen die Durch- oder Einreise verweigert werden, was mit beträchtlichen Geldstrafen geahndet werden kann.
US-amerikanische Gesetze setzen voraus, dass Icelandair Informationen von allen Passagieren erhebt (einschließlich Staatsbürger der USA, Personen mit rechtmäßigem dauerhaftem Wohnsitz, Visumsinhaber und VWP-Passagiere), die einen Flug mit Ab- oder Zielflughafen in den USA antreten.
Icelandair empfiehlt Passagieren dringend das Ausfüllen des APIS-Informationsformulars während der Buchung oder vor der Ankunft am Flughafen.
Passagiere müssen vor der Ankunft in den USA eine Zollerklärung ausfüllen (ein Formular pro Einzelperson oder ein Formular pro gemeinsam reisender Familie). Informationen zum Formular finden Sie auf der Website des Zoll- und Grenzschutzes (Customs and Border Protection, CBP).
Passagiere mit Visum müssen vor der Ankunft in den USA das I-94-Einreiseformular ausfüllen. Informationen zum Formular finden Sie auf der Website des Zoll- und Grenzschutzes (Customs and Border Protection, CBP).
Zoll- und Einreiseformulare für die USA werden vor dem Abflug ausgegeben. Weitere Informationen zum Formular finden Sie im Bordmagazin Icelandair Info.
Gemäß dem USA-Besuchsprogramm erheben die US-amerikanischen Behörden bestimmte Informationen von Besuchern bei ihrer Ankunft in den USA. Siehe auch: http://www.dhs.gov/files/programs/usv.shtm
Die US-amerikanischen Gesetze setzen voraus, dass Passagiere am ersten Anlaufpunkt aussteigen, um Passkontrolle und Zoll zu passieren. Wenn der Reiseplan vor dem endgültigen Ziel einen Zwischenstopp auf einem US-amerikanischen Flughafen vorsieht, muss der Reisende aussteigen, Passkontrolle und Zoll passieren, sein Gepäck abholen und sich für den zweiten Flug weiter zum Check-In begeben.
Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, sich über die für das Zielland benötigten Reisedokumente und Visa zu informieren und diese zu besorgen. Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Botschaften, des US-amerikanischen Außenministeriums und der Zoll- und Grenzschutzbehörde, siehe die Links: http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/ und http://travel.state.gov/visa/temp/temp_1305.html